Der Unterschied machts...

 

Der Versicherungsmakler

Ein Versicherungsmakler hat Zugriff auf nahezu alle in Deutschland zugelassenen Versicherer - auch auf Direktversicherer.

Aus den jeweiligen Tarifen der einzelnen Gesellschaften sucht der Versicherungsmakler auf Grund der Vorgaben und Risikoverhältnisse seiner Mandanten den optimalen, passenden Schutz aus. Der Mandant kann den Versicherungsmakler auch mit der Betreuung und Optimierung bestehender Verträge beauftragen. Somit ist nicht immer ein Neuabschluss notwendig.

 

Der Versicherungsvertreter

Zu den Versicherungsvertretern gehören auch die meisten Mitarbeiter von Finanzvertrieben (sog. Strukturvertriebe). Es werden sehr oft Bezeichnungen wie Vermögensberater, Wirtschaftsberater o.ä. verwendet.

Mein Tipp: Ein Blick ins Vermittlerregister www.vermittlerregister.info zeigt Ihnen, ob die Ihnen gegenüber gemachten Angaben korrekt sind.

Übrigens: Auch Bankmitarbeiter, die Ihnen Versicherungen verkaufen wollen, sind sogenannte Versicherungsvertreter und müssen ebenfalls die Interessen ihres Arbeitgebers (Bank) vertreten!

Haben Sie´s gewusst?

Bankmitarbeiter, "Vertrauensleute" von Direktversicherern und sogar Verbraucherschützer müssen keine Sachkundeprüfungen ablegen um Ihnen Ratschläge für Ihren existenziellen Versicherungsschutz erteilen zu dürfen!! Sie werden in der Regel von ihren eigenen Versicherungsunternehmen für den Produktverkauf geschult.

 

Der klassische Versicherungsvertreter sowie der Versicherungsmakler müssen mindestens eine Prüfung zum Versicherungsfachmann (BWV) nachweisen, damit sie eine Berufszulassung bekommen!

 

Es gibt außerdem noch die sogenannten Mehrfachvertreter. Diese zählen zu den Versicherungsvertretern nur mit der Ausnahme, dass sie mehr als nur eine Gesellschaft vertreten.

 

Versicherungsberater mit einer speziellen Berufszulassung arbeiten ausschließlich gegen Honorar und sind noch nicht sehr verbreitet.